Der Osterdienstag ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag
Der Osterdienstag war ursprünglich der dritte Feiertag zur Auferstehung Jesus Christus. Mit der zunehmenden Globalisierung und wahrscheinlich auch als eine Folge der Industrialisierung des 19. Jahrhundert, war der Osterdienstag als dritter gesetzlicher Feiertag nicht mehr haltbar.
©Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
Diese Website verwendet Website-Tracking-Technologien von Drittanbietern, um Dienstleistungen anzubieten, diese kontinuierlich zu verbessern und Werbung entsprechend der Benutzerinteressen anzuzeigen.
Klicken Sie auf "Akzeptieren" wenn Sie damit einverstanden sind. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen oder ändern.
DatenschutzerklärungImpressumMehr
Mit diesen Einstellungen aktivieren oder deaktivieren Sie die Datenerfassung von Funktionalitäten die auf dieser Website eingesetzt werden.